arguna steuerberatungsgesellschaft

arguna

Die argu­na Steuer­ber­atungs­ge­sellschaft mbH wurde mit dem Anspruch gegrün­det, die fundierte Exper­tise und Beratung großer Kan­zleien mit per­sön­lichem Touch vor allem Man­dan­ten aus dem Mit­tel­stand zur Ver­fü­gung zu stellen. Wir sind die Steuerkan­zlei der kurzen Wege, des direk­ten Kon­tak­ts und der per­sön­lichen Betreu­ung. Seit dem Jahr 2004 ist Petra Erd­mann die Geschäfts­führerin von argu­na. Am 1. Mai 2009 bezog sie mit ihrem Team die neuen, größeren Räum­lichkeit­en in Biebesheim am Rhein, in denen die Kan­zlei auch heute noch ihren Sitz hat. 

Die eigens für argu­na konzip­ierten Räume bieten eine schöne Atmo­sphäre, in der sich Mitar­beit­er und Man­dan­ten sofort wohlfühlen. Dazu liegen sie verkehrs­gün­stig und sind leicht erreichbar.

Dipl.-Kffr. Petra Erdmann

Petra Erd­mann machte zunächst eine Aus­bil­dung zur Steuer­fachangestell­ten. Im Anschluss daran fol­gte ein Studi­um der Betrieb­swirtschaft­slehre an der Johann-von-Goethe-Uni­ver­sität in Frank­furt am Main mit den Schw­er­punk­ten Steuer­lehre und Wirtschaft­sprü­fung. Eines ihrer Spezial­ge­bi­ete ist die steuer­rechtliche und wirtschaftliche Beratung bei der Unternehmen­snach­folge. Seit 1997 ist sie als Steuer­ber­a­terin tätig und seit 2001 selb­st­ständig. Sie ver­fügt über fundierte Erfahrun­gen aus ihren Tätigkeit­en in namhaften Steuer­ber­atungskan­zleien im Raum Frank­furt. Dort erlangte sie umfan­gre­ich­es Know-how in allen steuer­rechtlichen und betrieb­swirtschaftlichen Bere­ichen, das sie nun mit ihrem Team in ihrer eige­nen Steuer­ber­atungskan­zlei einsetzt. 

Petra Erd­mann war 2011 maßge­blich an der Ein­führung der BRZ Bau­soft­ware bei einem mit­tel­ständis­chen Unternehmen beteiligt. Sie ist mit der Unternehmen­spla­nung im unwäg­baren Pro­jek­t­geschäft der Baubranche und dem Banken­re­port­ing bestens ver­traut. Über Baulohnabrech­nun­gen und die Beratung bei der Erfül­lung steuer­lich­er Pflicht­en hin­aus­ge­hend, bietet argu­na dadurch auch Beratung und aktive Hil­fe bei der Ver­mei­dung von Liq­uid­ität­sen­g­pässen im Baugeschäft.

Honorargestaltung

Unser Hon­o­rar richtet sich let­ztlich nach der Steuer­ber­aterge­bühren­verord­nung und dem für den Auf­trag erforder­lichen Zeitaufwand, wobei wir selb­stver­ständlich für Sie ein indi­vidu­elles Ange­bot erstellen.

Gemein­sam klären wir vor der Auf­tragserteilung, welche Vorar­beit­en Sie selb­st leis­ten kön­nen und für welche Zwecke die Unter­la­gen benötigt wer­den – nur für den pri­vat­en Gebrauch oder für das Finan­zamt oder etwa für externe Zwecke, wie beispiel­sweise Geschäftsab­wick­lun­gen mit der Bank. So kön­nen wir den Kan­zleiaufwand und damit die Kosten möglichst ger­ing halten.

Und dann ist da noch … die Kunst!

Eine Beson­der­heit von argu­na ist unsere Liebe zu den Bilden­den Kün­sten. Beson­ders gerne organ­isieren wir Ausstel­lun­gen in unseren Räu­men mit regionalen Kün­stlern. Dies ist für uns die per­fek­te Ergänzung zu unserem “Zahlen­beruf” und eine schöne Gele­gen­heit, Fre­unde und Man­dan­ten auch ein­mal in einem anderen Rah­men zu tre­f­fen. In diesem Zusam­men­hang haben wir auch schon bei “Kun­st pri­vat! Hes­sis­che Unternehmen zeigen ihre Kun­st” teilgenommen.

Brigitte Mädler

Jan Remus

Doris Zorn

Wer sagt, dass Steuern keinen Spass machen?