arguna
Die arguna Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde mit dem Anspruch gegründet, die fundierte Expertise und Beratung großer Kanzleien mit persönlichem Touch vor allem Mandanten aus dem Mittelstand zur Verfügung zu stellen. Wir sind die Steuerkanzlei der kurzen Wege, des direkten Kontakts und der persönlichen Betreuung. Seit dem Jahr 2004 ist Petra Erdmann die Geschäftsführerin von arguna. Am 1. Mai 2009 bezog sie mit ihrem Team die neuen, größeren Räumlichkeiten in Biebesheim am Rhein, in denen die Kanzlei auch heute noch ihren Sitz hat.
Die eigens für arguna konzipierten Räume bieten eine schöne Atmosphäre, in der sich Mitarbeiter und Mandanten sofort wohlfühlen. Dazu liegen sie verkehrsgünstig und sind leicht erreichbar.
Dipl.-Kffr. Petra Erdmann
Petra Erdmann machte zunächst eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Im Anschluss daran folgte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Johann-von-Goethe-Universität in Frankfurt am Main mit den Schwerpunkten Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. Eines ihrer Spezialgebiete ist die steuerrechtliche und wirtschaftliche Beratung bei der Unternehmensnachfolge. Seit 1997 ist sie als Steuerberaterin tätig und seit 2001 selbstständig. Sie verfügt über fundierte Erfahrungen aus ihren Tätigkeiten in namhaften Steuerberatungskanzleien im Raum Frankfurt. Dort erlangte sie umfangreiches Know-how in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen, das sie nun mit ihrem Team in ihrer eigenen Steuerberatungskanzlei einsetzt.
Petra Erdmann war 2011 maßgeblich an der Einführung der BRZ Bausoftware bei einem mittelständischen Unternehmen beteiligt. Sie ist mit der Unternehmensplanung im unwägbaren Projektgeschäft der Baubranche und dem Bankenreporting bestens vertraut. Über Baulohnabrechnungen und die Beratung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten hinausgehend, bietet arguna dadurch auch Beratung und aktive Hilfe bei der Vermeidung von Liquiditätsengpässen im Baugeschäft.
Honorargestaltung
Unser Honorar richtet sich letztlich nach der Steuerberatergebührenverordnung und dem für den Auftrag erforderlichen Zeitaufwand, wobei wir selbstverständlich für Sie ein individuelles Angebot erstellen.
Gemeinsam klären wir vor der Auftragserteilung, welche Vorarbeiten Sie selbst leisten können und für welche Zwecke die Unterlagen benötigt werden – nur für den privaten Gebrauch oder für das Finanzamt oder etwa für externe Zwecke, wie beispielsweise Geschäftsabwicklungen mit der Bank. So können wir den Kanzleiaufwand und damit die Kosten möglichst gering halten.
Und dann ist da noch … die Kunst!
Eine Besonderheit von arguna ist unsere Liebe zu den Bildenden Künsten. Besonders gerne organisieren wir Ausstellungen in unseren Räumen mit regionalen Künstlern. Dies ist für uns die perfekte Ergänzung zu unserem “Zahlenberuf” und eine schöne Gelegenheit, Freunde und Mandanten auch einmal in einem anderen Rahmen zu treffen. In diesem Zusammenhang haben wir auch schon bei “Kunst privat! Hessische Unternehmen zeigen ihre Kunst” teilgenommen.
Wer sagt, dass Steuern keinen Spass machen?